DFG-VK Gruppe WittenDie iranische Atom-Politik, die Drohgebärden der USA und der EU sowie ein vor diesem Hintergrund drohender Iran-Krieg beherrschen die Schlagzeilen der Zeitungen.
Erneut wird von den USA – diesmal tatkräftig unterstützt von der EU – ein Land des Nahen Osten als Gefahr für den Weltfrieden dargestellt. Nach den Erfahrungen mit dem Irak-Krieg gilt es um so mehr, solchen in die Welt gesetzten Behauptungen kritisch zu hinterfragen. Dies trifft vor allem für Szenarien zu, hier handele es sich um einen bedrohlichen Schritt hin zu einem „Konflikt der Kulturen“ oder Religionen. Durchaus handelt es sich aber um eine ernste politische und völkerrechtliche Krise.
Völkerrechtliche Rahmenbedingungen
Um diese Krise solide beurteilen zu können, ist die Kenntnis der völkerrechtlichen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung. Hierbei geht es vor allem um den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen, NPT (Non-Proliferation Treaty).Dieser Vertrag ist nach der Charta der Vereinten Nationen der Völkerrechtsvertrag, dem die meisten Staaten der Welt, nämlich 187, beigetreten sind. Nur Indien, Pakistan, Israel, Kuba und Nordkorea gehören nicht dazu. Er trat 1970 in Kraft und wurde 1995 auf unbestimmte Zeit verlängert. Im Atomwaffensperrvertrag ist von Anfang an ein Paradox eingebaut: Einerseits verbietet er die Weiterverbreitung von Atomwaffen und fordert die globale Verhandlung zur Abrüstung von Atomwaffen. Andererseits erkennt er die fünf alten Atomwaffenmächte an und fördert Programme zur Entwicklung von Kernenergie, die ihrerseits die Herstellung von nuklearem Material für die Produktion von Kernwaffen ermöglichen und die dazu nötigen Kenntnisse vermitteln. Letzteres erklärt sich aus dem Glauben seiner Entstehungszeit, dass die Atomkraft eine fortschrittliche und sichere Zukunftsenergie sei, an der die Nichtkernwaffenstaaten teilhaben wollten.
Für die Nichtkernwaffenstaaten waren die Hauptbewegungsgründe dem Vertrag beizutreten folgende:
1 Die nationale Sicherheit wurde durch das Verbreitungsverbot, auch in Regionen, die für den beitretenden Staat besonders bedrohlich erschienen, erhöht. Dieser Vorteil ist für die meisten Staaten entscheidend gewesen.
2 Die Zusicherung, bei der Entwicklung der Kernenergie Unterstützung zu erhalten, Artikel IV NPT, war der zweitwichtigste Beitrittsgrund.
3 Der dritte Vorteil war das Versprechen der Atomwaffenstaaten, in redlicher Absicht Abrüstungsverhandlungen zu führen, Artikel VI NPT.
Iran ist seit 1970 Unterzeichner des
Atomwaffensperrvertrages. In diesem Rahmen verpflichtet es sich zu regelmäßigen
Kontrollen, von denen die Internationale Atomenergie-Kontrollbehörde (IAEA)
noch 2000 feststellte, dass der Iran seinen entsprechenden Verpflichtungen
nachgekommen sei. Irans ziviles Atomprogramm existiert seit 1975, seit den
Zeiten des Schah-Regimes. Deutsches, französisches und zuletzt russisches
Know-how ist in dieses Programm eingeflossen. Umso fragwürdiger mutet daher nun
das Bestreben vorrangig der westlichen Staaten an, dem Iran das Recht auf eine
Urananreicherung zu zivilen Zwecken vorzuenthalten, wie es ihm durch den
Atomwaffensperrvertrag ausdrücklich erlaubt ist. Besonders fragwürdig wird dies
vor dem Hintergrund der aktuell vereinbarten Belieferung Indiens mit
Kernbrennstoff durch die USA. Indien weigert sich seit Jahren, dem
Atomwaffensperrvertrag beizutreten.
Iran auf dem Weg zur
Atommacht?
Im Jahre 2001 behaupteten die USA, dass der Iran ein Programm zur Entwicklung von Kernwaffen besitze. Dies ist von den Korntrollbehörden bis heute nicht bestätigt worden. Gleichwohl verweisen politische Beobachter darauf, das Iran sich durch die Einkreisung mit US-Militärbasen und auch durch die Bewaffnung Israels mit ca 200 Atomwaffen militärisch bedroht sieht und vor diesem Hintergrund durchaus mittelfristig eine Atombewaffnung anstrebt. Will man dies – wie auch jede andere weitere Verbreitung von Atomwaffen - verhindern, darf man dazu jedoch nicht ein Sonderrecht für den Iran schaffen. Auch wenn Iran gut beraten wäre, die in dem Land überproportional gegebenen Möglichkeiten der Sonnen- und Windenergien zu nutzen, ist ihm laut Atomwaffensperrvertrag das Recht auf die zivile Nutzung der Atomenergie nicht zu verweigern. Trotzdem gilt natürlich in jedem Fall:
Artikeln I und II NPT
verbieten den Erwerb oder die Verbreitung von Kernwaffen. Der Iran ist
als Nichtkernwaffenstaat Vertragspartei und muss dieses Verbot ohne Wenn und
Aber halten.
Vor dem Hintergrund der schon früh geäußerten Kriegsdrohungen der USA boten die drei EU-Staaten Frankreich, Großbritannien und Deutschland Verhandlungen mit dem Iran an. Jedoch nahm die EU hier keine neutrale Vermittlerrolle ein, sondern übernahm die Position der USA, dass der Iran auch für zivile Zwecke keine Urananreicherung betreiben dürfe. Die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens, die für die Europäische Union den Dialog mit Iran führen, erreichten zunächst, dass der Iran auch das Zusatzprotokoll zum NPT unterzeichnete, welches auf intensive Inspektionen abzielt.
Artikel III NPT verpflichtet die
Nichtkernwaffenstaaten Sicherungsmaßnahmen der IAEA zuzulassen, die verhindern
sollen, dass nukleares Material für Waffenzwecke abgezweigt wird.
Weitergehende Erfolge konnte das EU-Trio nicht erzielen, da der Iran sich das Recht auf zivile Atomkraftnutzung nicht absprechen lassen will und auch sonst die EU keine tauglichen Angebote machen konnte oder wollte. So wurden dem Iran zwar Sicherheitsgarantien von Seiten der EU gegeben, doch die wichtige Frage der US-Drohkulisse blieb unberührt. Die angebotene Belieferung des Iran mit Kernbrennstoff für die zivile Nutzung brächte das Land in eine Abhängigkeit von den Lieferanten, die unter dem Druck der USA leicht auszunutzen wäre. Ohne hier die Position des Irans einnehmen zu wollen, ist die Verhandlungsposition der EU als nicht förderlich zur Krisenbewältigung anzusehen. Der Iran seinerseits beharrt auf seinen Rechtspositionen, liefert andererseits durch israelfeindliche Äußerungen seines Staatspräsidenten all denjenigen Argumente, die das Land als „Schurkenstaat“ darstellen.
So eskalierte seit Mitte 2005 die Situation. Die USA drohten dem Iran nun direkt mit Krieg. Die französische Regierung deutete sogar einen möglichen Einsatz von Atomwaffen an. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel warnte, der Iran habe „die roten Linien überschritten“.
Artikel VI NPT beinhaltet das
Versprechen der Atomwaffenstaaten, in redlicher Absicht Abrüstungsverhandlungen
zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zur nuklearen Abrüstung in jeder
Hinsicht unter strenger und wirksamer Kontrolle führen. Im Jahre 1996 stellte
der Internationale Gerichtshof (IGH) dazu fest, dass der Einsatz und die
Drohung mit dem Einsatz von Kernwaffen „generell“ völkerrechtswidrig sei und
dass die Mitglieder diesen Artikel umsetzen müssen. Diese Verpflichtung gilt
völkergewohnheitsrechtlich auch für die wenigen Nichtmitglieder des Vertrages.
Lösungsperspektiven aus pazifistischer Sicht
In der derzeitigen Situation ist es zunächst notwenig, eine weitere
Eskalation zu vermeiden. Von den westlichen Regierungen fordern wir deswegen,
auf jede (atomare) Kriegsdrohung zu verzichten. Die Repräsentanten des Iran
fordern wir auf, weitere israelfeindliche Äußerungen zu unterlassen. Eine
mittelfristige Lösung der Situation kann nur darin bestehen, einerseits den
Sicherheitsinteressen des Irans Rechnung zu und anderseits seine
völkerrechtlichen Ansprüche auf eine zivile Nutzung der Atomkraft nicht
einseitig in Frage zu stellen. Zum Bereich der Sicherheitsinteressen ist
bereits ein sinnvoller Vorschlag im Gespräch: eine atomwaffenfreie Zone im
Mittleren und Nahen Osten.
Artikel VII NPT sieht
regionale Verhandlungen zu atomwaffenfreien Zonen vor. Es ist eine Initiative
nötig, die auf einen regionalen Dialog setzt und die eine atomwaffenfreie Zone
im Mittleren und Nahen Osten schafft, die Israel ausdrücklich mit umfasst.
Trotz der großen Chancen einer regenerativen (oder fossilen) Energieversorgung will der Iran Atomenergie zivil nutzen.
Artikel IV NPT sichert bei der Entwicklung der Kernenergie Unterstützung zu. Russland, dass bereits am Bau der iranischen Atomkraftwerke beteiligt ist, hat dem Iran angeboten, die Urananreicherung in einem gemeinsamen Projekt durchzuführen. Dies kann ein Schritt in Richtung Internationalisierung und institutionalisierter Kontrolle der Kernenergiegewinnung sein, wie sie bereits seit einiger Zeit diskutiert wird. Der Iran wäre einerseits an der Anreicherung beteiligt, es bestünde andererseits ein Kontrolle durch einen Staat, der nicht vorbehaltlos die Position der USA teilt.
Glaubwürdig würden alle Forderungen an den Iran dann, wenn endlich die Atommächte die Forderung des NPT umsetzen würden und ihre Atomwaffenbestände abrüsten würden. Von der deutschen Regierung fordern wir daher als Zeichen in diese Richtung, die USA aufzufordern, die in Ramstein und Büchel lagernden US-Atomwaffen abzuziehen und unschädlich zu machen. Darüber hinaus fordern wir eine eindeutige Erklärung des deutschen Verzichts auf jegliche nuklearen Teilhabe.