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Wittener
Friedensforum |
Krieg für Menschenrechte? Eine Tagung über die Ethik humanitärer Interventionen
Der Mensch war schon immer des Menschen bester Feind. Heute allerdings ist das Töten nicht nur besonders effektiv, es ist auch besonders öffentlich. Die Kameras sind dabei, und mit ihren entsetzlichsten Bildern geht ein Aufschrei um die Welt: Da muß man doch etwas tun Juristen des neunzehnten Jahrhunderts erfanden für solche Fälle die humanitäre Intervention, einen Akt, der es erlaubt, nationale Souveränität und territoriale Integrität zu mißachten, um das Schlimmste zu verhüten. Daß die schnelle Hilfe die erwünschte Wirkung verfehlen und am Ende alles nur noch schlimmer machen kann, all dies mußte man erst kürzlich im Kosovo erfahren. Die völkerrechtlich derzeit nur mit Hilfskonstruktionen zu legitimierende humanitäre Intervention leidet an einem immanenten Widerspruch: Kann man, darf man die Einhaltung der Menschenrechte durchsetzen, indem man sie durch den "Kollateralschaden", den Tod Unbeteiligter, verletzt?
Auf einer Tagung zur Ethik humanitärer Interventionen im Bielefelder Zentrum für interdisziplinäre Forschung entwickelte Michael Walzer (School of Social Science, Princeton) ein minimalistisches Modell der humanitären Intervention, das eine pragmatische Antwort auf diese Einwände gibt: Nicht jede Menschenrechtsverletzung ist ein Grund für eine Intervention. Sich gegen die typische Brutalität autoritärer Politik zu wehren ist Sache der betroffenen Bevölkerung, nicht anderer Staaten. Eine Koalition anderer Staaten mag versuchen, diesen Prozeß durch diplomatischen oder wirtschaftlichen Druck zu forcieren, doch Gründe für einen Einmarsch sind ethnische Säuberungen, Massaker, Verbrechen von solchem Ausmaß, daß man auf eine innerstaatliche Reaktion nicht warten kann. Die Diskussion um die Universalität der Menschenrechte sollte verstummen, wenn von einem Staat nicht mehr gefordert wird als Rücksicht auf Leben und Freiheit der Bevölkerung. Daß den intervenierenden Parteien im Kosovo-Krieg die Legitimation der Vereinten Nationen fehlte, ist für Walzer kein entscheidendes Problem. Wenn die Vereinten Nationen nur Resolutionen produzieren, ist die Verpflichtung zur Hilfeleistung an jeden, der helfen kann, nicht gegenstandslos geworden. Und was schlimm genug ist, den Einmarsch zu rechtfertigen, sei, so Walzer, auch schlimm genug, militärische Gewalt zu rechtfertigen. Reine Friedenserhaltung könne das Problem nicht aus der Welt schaffen, und man laufe Gefahr, daß das Morden wieder losgeht, sobald die intervenierenden Truppen verschwunden sind. Das unpräzise Bombardieren eines Landes aus großer Höhe, das das Risiko für die eigenen Soldaten extrem verringert und der Zivilbevölkerung die Hauptlast des Krieges aufbürdet, ist jedoch moralisch fragwürdig.
Ziel der Intervention ist, dem Töten ein Ende zu machen, nicht einen Musterstaat zu errichten. Für einen Staat genügt es, nicht mörderisch zu sein, um als legitim gelten zu können. Das von Kritikern der humanitären Intervention gern vorgebrachte Argument, die intervenierenden Staaten hätten ganz andere als humanitäre Interessen, erscheint Walzer als zu billig. Alle menschlichen Taten haben mehr als ein Motiv, und daß man sich mit starken Staaten wie China der Menschenrechte wegen nicht anlegt, ist kein Argument, es auch bei den Staaten nicht zu tun, bei denen man es riskieren kann.
Walzers Pragmatismus stieß in Bielefeld nicht auf ungeteilte Zustimmung. Die Idee, daß Staaten auch berechtigt sein können, Menschenrechtsverletzungen ohne Mandat der Vereinten Nationen entgegenzutreten, ist nicht unproblematisch: Wie kann die Entscheidung über die Legitimität einer Intervention bei der intervenierenden Macht liegen? Rudolf Schüßler (Bayreuth) machte Vorschläge für Standards, nach denen solche Entscheidungen getroffen werden könnten:
Humanitäre Interventionen sollten nicht nur nach den Verbrechen beurteilt werden, die sie verhindern, sondern auch nach ihrem Beitrag zu einer freien, demokratischen Weltordnung. Die Intervention muß auf schwere Massenverbrechen beschränkt bleiben, und die intervenierenden Staaten müssen einen internationalen Gerichtshof akzeptieren. Humanitäre Interventionen gelten nach einem verbreiteten Kalkül dann als legitim, wenn sie mehr Übel verhindern als anrichten. Doch kann man Menschenleben auf diese Weise gegeneinander aufrechnen? Natürlich darf sich der Unfallchirurg keinen unbeteiligten Passanten schnappen, um ihn zu töten und mit seinen Organen fünf Unfallopfer zu retten, um ein philosophisches Gedankenexperiment zu bemühen. Genauso verhält es sich mit hummanitären Interventionen, meint Rüdiger Bittner (Bielefeld): Auch wenn zum Preis von einigen Toten Tausenden das Leben gerettet wird, macht dies moralisch keinen Unterschied. Humanitäre Interventionen sind daher nur insoweit gerechtfertigt, als sie den Mördern in den Arm fallen, nicht aber, wenn sie Unbeteiligte opfern. Da das eine nicht ohne das andere zu haben ist, sind sie überhaupt unzulässig.
Walter Pfannkuche zeigte, in welch absurde Dimensionen eine solche Aufrechnung führt. Wie viele Tote darf es zur Beendigung einer Unterdrückung von zwei Millionen Menschen geben, zehntausend oder so viele wie nötig? Wie diese Fragen beantwortet werden können, ist völlig offen. Dies allein ist nach Pfannkuche ein guter Grund, humanitären Interventionen skeptisch gegenüberzustehen. Zudem ist die Rettung von Menschen mit militärischen Mitteln die teuerste und unsicherste Methode, Leiden zu mildern. Der Friedensforscher Johan Galtung (Versonnex) deutete den Humanitarismus der humanitären Intervention im Kosovo als Deckmantel amerikanischer und deutscher Interessenpolitik. Es habe, wie er betonte, genug Alternativen zum Fünfzig-Milliarden-Dollar-Krieg gegeben, die man vorzeitig abgewürgt habe. Auch Dieter Lutz vorn Hamburger Institut für Friedensforschung wies auf die Möglichkeit hin, humanitäre Interventionen zu mißbrauchen, sei es durch die Interventionisten selbst oder durch andere am Konflikt beteiligte Parteien. Lutz schlug deswegen die Einrichtung eines "Zukunftsrats" mit Vetorecht vor, daneben ein System verbindlicher Maßnahmen zur Konfliktbeseitigung und regionaler Schlichtung. Als Aggressor hätte dann automatisch der zu gelten, der diese Maßnahmen nicht akzeptiert.
MANUELA LENZEN
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 13 vom 16.1.2002,
S. N3