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Friedensforum
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Krieg für Menschenrechte? Eine Tagung über die Ethik humanitärer  Interventionen

Der Mensch war schon immer des Menschen bester Feind. Heute  allerdings ist das Töten nicht nur besonders effektiv, es ist auch  besonders öffentlich. Die Kameras sind dabei, und mit ihren  entsetzlichsten Bildern geht ein Aufschrei um die Welt: Da muß  man doch etwas tun Juristen des neunzehnten Jahrhunderts  erfanden für solche Fälle die humanitäre Intervention, einen Akt, der  es erlaubt, nationale Souveränität und territoriale Integrität zu  mißachten, um das Schlimmste zu verhüten. Daß die schnelle  Hilfe die erwünschte Wirkung verfehlen und am Ende alles nur noch  schlimmer machen kann, all dies mußte man erst kürzlich im  Kosovo erfahren. Die völkerrechtlich derzeit nur mit  Hilfskonstruktionen zu legitimierende humanitäre Intervention leidet  an einem immanenten Widerspruch: Kann man, darf man die  Einhaltung der Menschenrechte durchsetzen, indem man sie durch  den "Kollateralschaden", den Tod Unbeteiligter, verletzt?

Auf einer Tagung zur Ethik humanitärer Interventionen im  Bielefelder Zentrum für interdisziplinäre Forschung entwickelte  Michael Walzer (School of Social Science, Princeton) ein  minimalistisches Modell der humanitären Intervention, das eine  pragmatische Antwort auf  diese Einwände gibt: Nicht jede  Menschenrechtsverletzung ist ein Grund für eine Intervention. Sich  gegen die typische Brutalität autoritärer Politik zu wehren ist  Sache der betroffenen Bevölkerung, nicht anderer Staaten. Eine  Koalition anderer Staaten mag versuchen, diesen Prozeß durch  diplomatischen oder wirtschaftlichen Druck zu forcieren, doch  Gründe für einen Einmarsch sind ethnische Säuberungen,  Massaker, Verbrechen von solchem Ausmaß, daß man auf eine  innerstaatliche Reaktion nicht warten kann. Die Diskussion um die  Universalität der Menschenrechte sollte verstummen, wenn von  einem Staat nicht mehr gefordert wird als Rücksicht auf Leben und  Freiheit der Bevölkerung. Daß den intervenierenden Parteien im  Kosovo-Krieg die Legitimation der Vereinten Nationen fehlte, ist für  Walzer kein entscheidendes Problem. Wenn die Vereinten  Nationen nur Resolutionen produzieren, ist die Verpflichtung zur  Hilfeleistung an jeden, der helfen kann, nicht gegenstandslos  geworden. Und was schlimm genug ist, den Einmarsch zu  rechtfertigen, sei, so Walzer, auch schlimm genug, militärische  Gewalt zu rechtfertigen. Reine Friedenserhaltung könne das  Problem nicht aus der Welt schaffen, und man laufe Gefahr, daß  das Morden wieder losgeht, sobald die intervenierenden Truppen  verschwunden sind. Das unpräzise Bombardieren eines Landes  aus großer Höhe, das das Risiko für die eigenen Soldaten extrem  verringert und der Zivilbevölkerung die Hauptlast des Krieges  aufbürdet, ist jedoch moralisch fragwürdig.

Ziel der Intervention ist, dem Töten ein Ende zu machen, nicht  einen Musterstaat zu errichten. Für einen Staat genügt es, nicht  mörderisch zu sein, um als legitim gelten zu können. Das von  Kritikern der humanitären Intervention gern vorgebrachte Argument,  die intervenierenden Staaten hätten ganz andere als humanitäre  Interessen, erscheint Walzer als zu billig. Alle menschlichen Taten  haben mehr als ein Motiv, und daß man sich mit starken Staaten  wie China der Menschenrechte wegen nicht anlegt, ist kein  Argument, es auch bei den Staaten nicht zu tun, bei denen man es  riskieren kann.

Walzers Pragmatismus stieß in Bielefeld nicht auf ungeteilte  Zustimmung. Die Idee, daß Staaten auch berechtigt sein können,  Menschenrechtsverletzungen ohne Mandat der Vereinten Nationen  entgegenzutreten, ist nicht unproblematisch: Wie kann die  Entscheidung über die Legitimität einer Intervention bei der  intervenierenden Macht liegen? Rudolf Schüßler (Bayreuth) machte  Vorschläge für Standards, nach denen solche Entscheidungen  getroffen werden könnten:

Humanitäre Interventionen sollten nicht nur nach den Verbrechen  beurteilt werden, die sie verhindern, sondern auch nach ihrem  Beitrag zu einer freien, demokratischen Weltordnung. Die  Intervention muß auf schwere Massenverbrechen beschränkt  bleiben, und die intervenierenden Staaten müssen einen  internationalen Gerichtshof akzeptieren. Humanitäre Interventionen  gelten nach einem verbreiteten Kalkül dann als legitim, wenn sie  mehr Übel verhindern als anrichten. Doch kann man  Menschenleben auf diese Weise gegeneinander aufrechnen?  Natürlich darf sich der Unfallchirurg keinen unbeteiligten Passanten  schnappen, um ihn zu töten und mit seinen Organen fünf  Unfallopfer zu retten, um ein philosophisches Gedankenexperiment  zu bemühen. Genauso verhält es sich mit hummanitären  Interventionen, meint Rüdiger Bittner (Bielefeld): Auch wenn zum  Preis von einigen Toten Tausenden das Leben gerettet wird, macht  dies moralisch keinen Unterschied. Humanitäre Interventionen sind  daher nur insoweit gerechtfertigt, als sie den Mördern in den Arm  fallen, nicht aber, wenn sie Unbeteiligte opfern. Da das eine nicht  ohne das andere zu haben ist, sind sie überhaupt unzulässig.

Walter Pfannkuche zeigte, in welch absurde Dimensionen eine  solche Aufrechnung führt. Wie viele Tote darf es zur Beendigung  einer Unterdrückung von zwei Millionen Menschen geben,  zehntausend oder so viele wie nötig? Wie diese Fragen  beantwortet werden können, ist völlig offen. Dies allein ist nach  Pfannkuche ein guter Grund, humanitären Interventionen skeptisch  gegenüberzustehen. Zudem ist die Rettung von Menschen mit  militärischen Mitteln die teuerste und unsicherste Methode, Leiden  zu mildern. Der Friedensforscher Johan Galtung (Versonnex)  deutete den Humanitarismus der humanitären Intervention im  Kosovo als Deckmantel amerikanischer und deutscher  Interessenpolitik. Es habe, wie er betonte, genug Alternativen zum  Fünfzig-Milliarden-Dollar-Krieg gegeben, die man vorzeitig  abgewürgt habe. Auch Dieter Lutz vorn Hamburger Institut für  Friedensforschung wies auf die Möglichkeit hin, humanitäre  Interventionen zu mißbrauchen, sei es durch die Interventionisten  selbst oder durch andere am Konflikt beteiligte Parteien. Lutz  schlug deswegen die Einrichtung eines "Zukunftsrats" mit  Vetorecht vor, daneben ein System verbindlicher Maßnahmen zur  Konfliktbeseitigung und regionaler Schlichtung. Als Aggressor  hätte dann automatisch der zu gelten, der diese Maßnahmen nicht  akzeptiert.

MANUELA LENZEN
 

Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 13 vom 16.1.2002, S. N3